Ablauf & Kosten

  • Ablauf einer Psychotherapie

  • Das erste Gespräch findet im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde statt, welches formell zum Ziel hat die Indikation für eine Psychotherapie zu prüfen, d.h. das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung im Vergleich zu einem Anliegen im Rahmen eines Beratungskontextes.

    Ergeben sich Hinweise auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, kann sich eine Behandlung anschließen. Es gibt zum einen die Möglichkeit eine Akuttherapie einzuleiten, welche 12 Stunden umfasst. Alternativ kann nach weiteren vier probatorischen Stunden, in denen eine ausführliche Diagnostik durchgeführt und ihr Anliegen weiter geklärt wird, eine Kurzzeittherapie, bis zu 24 Sitzungen, oder die Langzeittherapie, bis zu 60 und unter Umständen bis zu 80 Sitzungen, bei ihrer Krankenversicherung beantragt werden.

    In den ersten Stunden gilt es Ihrerseits zu prüfen, ob Sie den Eindruck eines vertrauensvollen Kontaktes zu der Therapeutin gewinnen.

    Zu Behandlungsbeginn findet in der Regel ein einwöchiger Sitzungsabstand statt. Für besondere Interventionen können auch Doppelstunden vereinbart werden, dies geschieht mit Ihnen in Absprache. Zum Ende der Therapie hin vergrößert sich der Abstand zwischen den Therapiestunden. So haben Sie die Möglichkeit, sich außerhalb der Sitzungen über einen längeren Zeitraum zu erproben und mögliche auftretende Beschwerden dennoch in der Sitzung aufzuarbeiten.
  • Gesetzliche Krankenkassen

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und zu Beginn eines jeden Quartals ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
  • Beihilfe

  • Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie anteilig von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle erstattet. Sie sollten vor Therapiebeginn in Erfahrung bringen, in welchem Umfang die Beihilfestelle Kosten erstattet und welche Unterlagen für eine Psychotherapiebeantragung einzureichen sind.
  • Private Krankenkasse

  • Private Krankenkassen übernehmen in der Regel (in Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif) die Kosten einer Psychotherapie. Sie erhalten von uns eine Rechnung (basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten), die bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht wird. Bitte klären Sie vorab eine Übernahme der Kosten und die Anzahl der Ihnen vertraglich zustehenden Therapiesitzungen.
  • Selbstzahler

  • Für Selbstzahler im Bereich Psychotherapie orientiert sich das Honorar ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

  • Sollte in Folge eines Arbeitsunfalls eine psychische Erkrankung entstanden sein (z.B. aufgrund eines Unfalltraumas), kann im Rahmen der Versorgung durch die Unfallkassen eine Behandlung bei Dr. Melanie Koch stattfinden. Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme an, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
  • Praxis für Psychotherapie
  • Dr. Melanie Koch & Lea Kremer
  • Paffrather Str. 1
  • 51465 Bergisch Gladbach